Urteil: Google nicht für Search-Snippets haftbar

Ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen einem Immobilienhändler und Google ist beigelegt: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Google nicht für Inhalte von Search Snippets haftbar gemacht werden kann. In der Urteilsbegründung, die heise online vorliegt, heißt es deutlich:

Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die „Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen“ zukomme.

Der klagende Immobilienhändler war in einem Finanzforum als Verkäufer von „Schrottimmobilien“ bezeichnet worden. Mit der 2006 eingereichten Klage wollte er verhindern, dass Google Ergebnisse des Forums anzeigt. Zudem hatte er Google aufgefordert, überhaupt keine Ergebnisse mit seinem Namen anzuzeigen, wenn diese im Zusammenhang mit Wörtern wie „Betrug“, „Immobilienbetrug“ oder „Machenschaften“ standen.

Die Verbreitung dieser Informationen sei zulässig, da das Informationsinteresse der Allgemeinheit über dem Persönlichkeitsrecht des Klägers stehe.

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