EuGH: AdWords-Urteil zum Markenrecht

Das Thema Markenschutz bei Google AdWords und die Verwendung fremder Marken in Anzeigentexten ist ein (leidiges) Thema, das mittlerweile bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgedrungen ist. Dieser hat vor wenigen Tagen eine Pressemitteilung zu einem Urteil herausgegeben, bei der es um die Verwendung fremder Marken in AdWords ging. Allerdings ist das für AdWords-Werbetreibende wichtige Thema weiterhin nicht wirklich grundsätzlich geklärt.

Im konkreten Fall, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde, ging es darum, dass Louis Vuitton als Markeninhaber festgestellt hatte, dass fremde Unternehmen dessen Marke in Anzeigentexten verwendeten. Daraufhin wurden allerdings nicht der Anzeigenersteller, sondern Google als Betreiber des AdWords-Programms angeklagt und der Markenverletzung beschuldigt. Der EuGH kam nun zu dem Schluss:

Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt. […] Wurde eine Marke als Schlüsselwort benutzt, kann daher ihr Inhaber das ausschließliche Recht aus seiner Marke Google nicht entgegenhalten.

Im Klartext bedeutet das: Google kann als Betreiber der AdWords-Plattform in solchen Fällen nicht haftbar gemacht werden kann. Der Markeninhaber muss sich direkt an denjenigen wenden, der die Marke bei AdWords eingebucht hat:

Dagegen kann er dieses Recht gegenüber den Werbenden geltend machen, die anhand des seiner Marke entsprechenden Schlüsselworts von Google Anzeigen einblenden lassen.

Leider hat der EuGH ins einem Urteil nicht festgelegt, ob es sich tatsächlich dann um eine Markenverletzung durch den Werbenden handelt. Dies sei die Aufgabe der Gerichte in den jeweiligen Ländern:

Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu würdigen, ob nach dem Sachverhalt des bei ihm anhängigen Rechtsstreits eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen könnte.

Fazit: Anders als es in manchen Blogs zu lesen ist, ist das nun verkündete AdWords-Urteil des EuGh zum Markenrecht alles andere als ein „Freifahrtsschein“ für Werbetreibende, die Markenkeywords (ohne Erlaubnis des Inhabers) bei Google AdWords buchen wollen. Im konkreten Fall wurde lediglich die Haftbarkeit des Betreibers (Google) verhandelt.

Die Pressemitteilung zum nachlesen (PDF, 83 KB)

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