Was Sie über die EU-Umsatzsteuerreform wissen müssen.

Dieser Beitrag ist für Sie relevant, wenn Sie die folgenden Fragen mit ‚Ja‘ beantworten:

  • Betreiben Sie einen Online-Shop, der in andere EU-Staaten außerhalb Deutschlands liefert?
  • Sind Ihre Kunden Nicht-Unternehmer (B2C)?
  • Erreichen Sie mit Lieferungen in andere EU-Staaten die jährliche Umsatzschwelle von 10.000€?

Diese Kriterien treffen auf Sie zu? Dann sind die Änderungen im Zuge der EU-Umsatzsteuerreform für Sie wichtig, die seit 1.7.2021 in Kraft getreten sind. Die neue Fernverkaufsregelung löste zu diesem Stichtag die bisher geltende Versandhandelsregelung ab. Das bedeutet konkret, dass Sie bei Erfüllung der oben genannten Punkte für Ihre verkauften Produkte in andere EU-Staaten grundsätzlich die Umsatzsteuer im Zielland schulden und nicht, wie bisher, im Land Ihres Wohnsitzes.

Wie wird die Regelung praktisch umgesetzt?

Bisher mussten Sie sich im Falle einer Umsatzsteuerschuld, die ein anderes EU-Land betrifft, in diesem registrieren und brauchten vor Ort einen Fiskalvertreter. Wenn Sie also in mehrere EU-Länder liefern, konnten die Kosten für die Abwicklung schnell sehr hoch werden. Für die Umsatzsteuerreform wurde nun aber das sogenannte OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) eingeführt. Damit können die regelmäßig anfallenden Umsatzsteuermeldungen für alle EU-Staaten zentral vom Wohnsitzland ausgeführt werden. In Deutschland ist hierfür das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Wie wirkt sich die Änderungen auf Preisangaben im Online-Shop aus?

Sie müssen zwar nicht die verschiedenen Umsatzsteuerwerte angeben, doch das europäische Preisangabenrecht sieht vor, dass Ihre Produktpreise die Umsatzsteuer enthalten müssen. Das bedeutet zwangsläufig, dass für dasselbe Produkt je nach Bestellung aus einem anderen EU-Land ein anderer Preis erscheinen müsste. Als mögliche Lösung schlägt zum Beispiel eine Kanzlei für IT-Recht aus München vor, dass Sie einzelne Subshops anlegen, in denen die Nettopreise zuzüglich der im Zielland geltenden Umsatzsteuersätze ausgewiesen werden.

Erschwert wird das Ganze allerdings durch die EU-Geoblocking-Verordnung, die verhindert, dass Kunden automatisch auf Ihren eigenen Ländershop geleitet werden. So muss es also für jemanden aus Deutschland möglich sein, auf Ihren spanischen Shop zuzugreifen und dort etwas zu bestellen. Wenn Sie allerdings die oben vorgeschlagene Variante nutzen, wäre hier der spanische Umsatzsteuersatz Teil des Produktpreises, obwohl der Kunde nach deutschem Satz besteuert werden müsste.

Als Experten für Online Ads sehen wir zudem kritisch, dass man zum Beispiel bei Google Ads im Suchnetzwerk nicht komplett ausschließen kann, dass Kunden aus dem Ausland die Anzeigen für den deutschen Shop ausgespielt werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Kontakt mit einem Rechts- und Steuerberater Ihres Vertrauens aufzunehmen, um Ihre Rechnungen und Umsatzsteuermeldungen korrekt auszustellen.

Ads schalten wie die Profis

Newsletter-Anmeldung

Bestellen Sie jetzt die besten Tipps & Tricks aus unserem Nähkästchen.
Gratis und unverbindlich.

Name(erforderlich)
Name(erforderlich)
Hidden
Datenschutz(erforderlich)

Durch Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.