„Recht auf Vergessen“: Mehr als 70.000 Anträge

Das vom Europäischen Gerichtshof als „Recht auf Vergessen“ bezeichnete Vorgang zur „SERP-Bereinigung“ nimmt mehr und mehr konkrete Formen an: Google hat europaweit mehr als 70.000 Anträge auf die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen erhalten. Insgesamt wollen Bürger mehr als 267.000 Links streichen lassen, teilte Google gegen Ende der vergangenen Woche mit. Aus Deutschland kämen mehr als 12.000 Anträge.

SERP-Hinweise werden kommen
Einem Bericht des Guardian zufolge wird Google in Zukunft Hinweise am unteren Ende der SERPs einblenden, wenn Ergebnisse mit Hilfe des Formulars zur Suchergebnis-Entfernung extrahiert wurden. Über die genauen Ausgestaltung der Hinweise gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen; es wird eine ähnliche Darstellung wie bei Copyright-Verstößen vermutet.

Was ist das “Recht auf Vergessen”?
Google hat nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs zum “Recht auf Vergessen” ein Formular bereitgestellt, mit dem Nutzer Suchergebnisse aus den SERPs entfernen lassen können. Dazu müssen Angaben zur Person, eine Kontaktadresse, die entsprechenden Links und SERP-URLs sowie eine Kopie des Personalausweises/Führerscheins der betroffenen Person eingereicht werden. Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag für Dritte gestellt werden.