“Recht auf Vergessen”: Google beginnt mit Ergebnis-Entfernung

Ein Google-Sprecher hat gegenüber dem Wall Street Journal bestätigt, dass das Unternehmen am gestrigen Donnerstag mit der Entfernung von Suchergebnissen begonnen hat, die über ein entsprechendes Formular eingereicht wurden. Die Anträge werden manuell geprüft (Übersetzung von mir):

Dies ist ein neuer Prozess für uns. Jede Anfrage wird manuell überprüft und wir arbeiten so schnell wie möglich daran, die Schlage abzuarbeiten.

Zu Beginn des Monats sind bereits 41.000 Einträge auf Suchergebnisentfernung bei Google eingegangen. Kurz nach Veröffentlichung des Formulars sollen im Durchschnitt 20 Anträge pro Minute eingereicht worden sein.

Am Ende der SERPs wird bei entfernten Inhalten folgender Hinweis eingeblendet:

Was ist das „Recht auf Vergessen?“
Google hat nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs zum “Recht auf Vergessen” ein Formular bereitgestellt, mit dem Nutzer Suchergebnisse aus den SERPs entfernen lassen können. Dazu müssen Angaben zur Person, eine Kontaktadresse, die entsprechenden Links und SERP-URLs sowie eine Kopie des Personalausweises/Führerscheins der betroffenen Person eingereicht werden. Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag für Dritte gestellt werden.

→ Mehr Infos zum Thema beim Wall Street Journal

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