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Button-Lösung: Neues Gesetz für Shopbetreiber ab 1. August

Ab dem 1. August 2012 gilt für in Deutschland ansässige eCommerce-Anbieter die sogenannte „Button-Lösung“ für Bestellseiten. Obwohl der Gesetzgeber eigentlich nur die Flut von unseriösen Abo-Fallen-Anbietern eindämmen wollte, hat die Button-Lösung große Auswirkungen auf die Bestellseiten von allen Internethändlern.

Unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, müssen die folgenden vier Informationspflichten erfüllt sein:

1. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
2. Gesamtpreis
3. zusätzlich anfallende Versandkosten
4. Mindestlaufzeit des Vertrages

Wichtig ist hierbei, dass die Informationen „sowohl zeitlich als auch räumlich unmittelbar vor dem Bestellbutton stehen“ — unzulässig sind demnach Angaben, die erst unter dem Bestellbutton sichtbar oder durch grafische Elemente vom Button getrennt sind.
Ebenfalls unzulässig ab dem 1. August 2012: Zwei Bestellbuttons auf einer Seite und / oder statische Buttons. Die oben angeführten Informationen sollten ohne Zutun des Nutzers (scrollen) sichtbar und „hervorgehoben“ sein.

→ Mehr Infos zum Thema im Shopbetreiber-Blog

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