AdWords-Richtlinien für Anzeige- und Ziel-URLs

Zu jeder AdWords-Anzeige gehören zwei URLs: Die Anzeige-URL und die Ziel-URL. In diesem Artikel soll es um die von Google AdWords aufgestellten Richtlinien bezüglich dieser Anzeige- und Ziel-URLs gehen — was dürfen Werbetreibende überhaupt verlinken, und welche Kriterien gelten für Zielseiten?

Zunächst eine kurze Klärung der Begriffe: Als Anzeige-URL wird die URL bezeichnet, die in AdWords-Anzeigen dargestellt wird. Im folgenden Beispiel ist es der grüne Link:

anzeige-url-adwords

Unter Ziel-URL wird die URL verstanden, auf die Suchende weitergeleitet werden, wenn sie auf die AdWords-Anzeige klicken. Wie Google in den AdWords-Richtlinien klarstellt, muss die Anzeige-URL nicht zwangsläufig zu 100% mit der Ziel-URL übereinstimmen. Es ist z.B. völlig legitim, als Anzeige-URL domain.de anzugeben, während die Ziel-URL auf eine Unterseite nach dem Schema domain.de/kategorie/unterseite.html zeigt. Ebenso muss die Anzeige-URL nicht zwangsläufig ein „http://“ oder „www“ vorangestellt haben.
Was hingegen definitiv nicht erlaubt ist: Anzeige-URLs, die nur den Eindruck erwecken, dass Suchende auf domain.de geleitet werden, wenn sie in Wahrheit auf eine-ganz-andere-domain.de geschickt werden.

Ziel-URLs müssen folgende Kriterien einhalten:

  • Sie müssen voll funktionstüchtig sein. Wenn aufgrund von Designfehlern o.ä. die Ziel-URL nicht funktioniert, wird für den Klick Gebühren gezahlt, ohne dass für den Werbetreibenden ein Mehrwert entsteht
  • Sie müssen über Inhalte verfügen und darf sich nicht im Aufbau befinden.
  • Nutzer müssen mit ihrem Browser die Ziel-URL aufrufen können. Ein Extraprogramm wie z.B. der Acrobat Reader von Adobe darf nicht zur Anzeige der Seite genutzt werden. (Selbstverständlich dürfen .PDF-Dokumente auf der Ziel-Seite verlinkt werden, nur die Zielseite selbst darf kein PDF sein!)
  • Die Browser-Schaltfläche „Zurück“ muss funktionieren und den Nutzer wieder auf die Seite zurückbringen können, auf der er auf die AdWords-Anzeige geklickt hat.
  • Pop-ups oder Pop-unders (zusätzliche Browserfenster) dürfen sich auf Ziel-URLs nicht automatisch öffnen.

Fazit: Die AdWords-Richtlinien für Anzeige- und Ziel-URLs legen Werbetreibenden keine Steine in den Weg, sondern helfen ihnen dabei, das Maximale aus AdWords herauszuholen. Zielseiten sollten, bevor sie mit AdWords beworben werden, genau darauf überprüft werden, ob sie den Richtlinien von Google entsprechen.

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