Änderung der Markenrichtlinie: Fremde Markennamen bei AdWords

Es hat lange gedauert, nun wird es endlich auch von Google akzeptiert: Die Nutzung von fremden / geschützten Markennamen als Keywords bei Adwords wird bald ganz offiziell in Europa erlaubt. Zuvor hatten mehrere europäische Gerichte bestätigt, dass die Verwendung von fremden Marken nicht illegal ist. — Im deutschen Inside AdWords Blog heißt es:

Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.

Die neue AdWords-Markenrichtlinie wird ab dem 14. September 2010 europaweit in Kraft treten. In den USA durften Werbetreibende schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden.

Zur Begründung schreibt Stefan Tweraser, Country Director Google Germany:

Wir sind der Meinung, dass unsere Nutzer intelligent sind und Anzeigen durchaus in Bezug auf ihre Herkunft und ihren Inhalt bewerten und unterscheiden können. Wir glauben auch, dass mehr relevante Informationen besser sind als weniger. Unser oberstes Prinzip ist, dass Werbung dem Nutzer helfen soll

→ Mehr zum Thema bei Inside AdWords

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